Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

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Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

Verfahrensablauf

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Ansprechpunkt

Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

  • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
  • Sie gehen arbeiten, aber verdienen  nicht genug
  • Ihnen fehlt  als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen  das Geld
  • Sie haben  als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld  

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
  • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
  • letzte Mietänderung
  • Kaltwasserabrechnung
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

Frist

Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.